Schenkungsverträge werden durch Notare standardisiert vorgegeben. Leider werden die einzelnen Klauseln nicht kritisch hinterfragt. Ein Praxisproblem kann den Fall betreffen, dass im Schenkungsvertrag zwar ein Rückforderungsrecht notiert ist, es aber nicht optimal geregelt ist. Dabei kommt es vor allem auf die Frage an, ob nur der Schenker höchstpersönlich den Rücktritt erklären kann oder auch ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer. Ebenso kann fraglich sein, ob – bei bereits erfolgtem Rücktritt – dieser Anspruch nur höchstpersönlich geltend gemacht und bei Gericht eingeklagt werden kann.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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