Im Pflichtteilsrecht gibt es vielfach das Problem, dass der Erblasser den Hauptvermögensgegenstand zu Lebzeiten verschenkt hat. Zwar ist dies pflichtteilsprägend. Allerdings führt dies dazu, dass der Nachlass selbst nicht mehr werthaltig sein kann. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der pflichtteilsschuldende Erbe sich auf eine sog. Dürftigkeit berufen kann. Es muss im Extremfall direkt gegen die beschenkte Person geklagt werden, und zwar in einer kürzeren Frist als beim „normalen“ Pflichtteilsanspruch.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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