Bei Eheleuten ist es naturbedingt der Regelfall, dass die Vermögenswerte divergent sind. Es lässt sich kaum eine Vermögensverteilung 50% – 50% erreichen. In der Beratungspraxis muss genau überlegt werden, ob überhaupt eine Angleichung der Vermögenswerte gewünscht wird. Dabei spielen erbschaftssteuerliche Überlegungen, aber auch Fragen zum Pflichtteilsrecht (beispielsweise, wenn nur einer der beiden Eheleute ein Kind hat) eine Rolle, ebenso ist die wirtschaftliche Absicherung der Eheleute und noch zu erwartende Vermögensentwicklungen (zu erwartende Erbschaften) in die Betrachtung mit einzubeziehen. Ebenfalls bedeutsam ist die Familienstruktur, also beispielsweise, ob die Familienplanung auf Ebene der Eheleute bereits beendet ist bzw. ob die Kinder in einer festen Familie leben oder noch ungebunden und ohne Kinder sind.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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