Das Familienheim ist im Erbfall unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit, § 13 Abs.1 Nr.4 b, c ErbStG. Mandantschaft kalkuliert häufig damit, dass die Steuerbefreiung im Erbfall genutzt werden kann und vermeidet alternative lebzeitige bzw. testamentarische Gestaltungsoptionen. Dies ist leider häufig zu kurz gedacht, denn es gibt viele Fälle, in denen die Steuerbefreiung nicht zum tragen kommt.
Beispiel 1: Der überlebende Ehegatte möchte nicht mehr im Familienheim leben, z. B. weil dort der Ehegatte verstorben ist, die Immobilie zu groß ist oder man aus der Stadt wegziehen möchte (zu den Kindern).
Beispiel 2: Im Erbfall des zweiten Elternteils einigen sich die erbenden Kinder in der Erbengemeinschaft nicht über die Verteilung und Zuordnung, sodass wegen dieser zeitlichen Verzögerung die Steuerbefreiung entfällt.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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