Es gibt viele Gründe, nicht den Erbfall abzuwarten, sondern bereits zu Lebzeiten eine sinnvolle Vermögensnachfolge, insbesondere innerhalb der Familie, zu gestalten:
Grund 1: persönlich
(lässt man die Frage der Vermögensnachfolge ungelöst, führt dies gerade bei Alter und Krankheit von Großeltern und Eltern dazu, dass innerfamiliärer Streit gefördert wird)
Grund 2: wirtschaftlich
(ohne frühzeitige Gestaltung der Vermögensnachfolge droht im Erbfall eine hohe Erbschaftssteuerbelastung, die dazu führen kann, dass z. B. das Familienheim veräußert werden muss oder erhebliche Teile des Nachlassvermögens vernichtet werden)
Grund 3: rechtlich
(im Erbfall ist es zu spät, sinnvoll steuerlich, aber auch erbrecht-lich zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie ei-ne Erbengemeinschaft vermieden werden kann oder wie mit Pflichtteilsansprüchen umzugehen ist)
Sie sollten deshalb und basierend auf folgenden Fragen die Vermögens-nachfolge rechtzeitig mit uns regeln.
Frage 1: Wie ist die familiäre Situation?
Die familiäre Situation ist unter anderem deshalb bedeutsam, weil anhand der Nähe zu etwaigen Erben geprüft werden muss, welche Freibeträge erbschaftssteuerlich relevant sind. Gerade bei nicht Verheirateten kann dies zum Problem werden. Zudem ist die familiäre Situation bezüglich des gesetzlichen Erbrechts und etwaiger Pflichtteilsansprüche maßgeblich.
Frage 2: Wie ist die wirtschaftliche Situation?
In diesem Bereich prüfen wir auch, wie das Vermögen zusammengesetzt wird und zukünftig verwendet werden soll, denn dies ist dafür maßgeblich, ob und in welcher Art Sie eine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten gestalten: Wollen Sie in der eigenen Immobilie weiter leben?, Gibt es Lebensversicherungen, die berücksichtigt werden müssen?, Gibt es Risikokapitalanlagen, die gesondert zu prüfen sind? Was ist an Liquidität vorhanden, um etwaige Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer bzw. Pflichtteilsansprüche zu bezahlen? Gibt es Auslandsvermögen, das gesondert geregelt werden muss?
Frage 3: Wie ist die persönliche Situation?
Daneben ist aber auch erheblich, wie sich Ihre persönliche Situation darstellt, z. B. bezüglich folgender Fragen: Haben Sie mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ihre Vertretung geregelt? Ist eine zu erwartende Pflegesituation hinreichend bedacht? Besteht noch eine Berufstätigkeit? Gibt es eine besondere Krankheitssituation? Ist ein Wegzug ins Ausland beabsichtigt?
Frage 4: Wie ist die rechtliche Situation?
Wir prüfen, ob eine erbrechtliche Regelung über eine testamentarische Regelung möglich und sinnvoll ist bzw. eine ursprüngliche Testamentsregelung aktualisiert werden muss. Letzteres ist in der Regel mit Blick auf die brisante Regelung der EU-Erbrechtsverordnung (anwendbar seit dem 17.08.2015) der Fall. Ebenso besprechen wir mit Ihnen, in welcher Form eine Vermögens-nachfolge zu Lebzeiten erbrechtlich und erbschafts- bzw. schenkungssteuerlich sinnvoll ist. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
sinnvolle Verteilung des Vermögens
Ausnutzen von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
Berücksichtigung des ehelichen Güterstands
Beratung hinsichtlich spezieller Schenkungssteuergestaltungen
Einbeziehen von zivilrechtlichen, insbesondere erbrechtlichen Themen
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.