Vielen Erben ist nicht klar, dass sie mit der Erbschaft auch steuerliche Risiken übernehmen, die in der Person des Erblassers begründet liegen. Häufig kennen die Erben dieses Risiko nicht und wenn sie nicht ausschlagen, ist es zu spät. Der typische Fall ist, dass der Erblasser Schwarzgeld im Ausland geparkt hat und eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung droht. Erfahren dann die (Mit)Erben hiervon muss sehr sorgfältig geprüft werden, inwieweit eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Dabei gibt es auch das Problem, dass eine solche Selbstanzeige ausgeschlossen sein kann, wenn ein Miterbe ohne Rücksprache mit den anderen Miterben nur für sich strafbefreiend die Selbstanzeige gestellt hat.
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