Die in § 13 Abs.1 Nr.4 a bis c festgelegte Steuerbefreiung für ein Familienheim ist grundsätzlich sehr vorteilhaft, da diese neben den normalen Freibeträgen zusätzlich zur Anwendung kommt. Es gibt aber typische Praxisprobleme, die bei der Gestaltung beachtet werden müssen. Diese Praxisprobleme orientieren sich an folgende Fragen:
1. Liegt die Immobilie im Inland oder Ausland?
2. Welche Anforderungen werden an die Selbstnutzung durch den Erblasser gestellt?
3. Welche Anforderungen werden an die Selbstnutzung durch den Erwerber gestellt?
4. Schadet eine testamentarische Weitergabepflicht an Dritte im Testament?
5. Wie viel Zeit nach dem Erbfall darf bestehen, bis die Selbstnutzung aufgenommen wird?
6. Wie löst man das Problem, dass mehrere Personen erben, aber nur eine Person einziehen kann / möchte?
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.