Testierunfähigkeit und körperliche Einschränkungen – Schwerhörigkeit

Bei körperlichen Einschränkungen des Erblassers kann das Problem auftreten, dass die psychiatrischen Defizite verdeckt werden und eine Testierunfähigkeit abgelehnt wird. Ein Beispiel ist die Schwerhörigkeit, bei der die Verständnisschwierigkeiten des späteren Erblassers mit den Hörproblemen begründet werden, obwohl medizinisch belegt ist, dass eine Schwerhörigkeit häufig im Einklang mit einer Demenz zum Tragen kommt. Die Demenz wird dann aber von der Schwerhörigkeit verdeckt und nicht erkannt.

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