Wir erleben in der Praxis, dass eine Vielzahl von Sachverständigengutachten zur Frage der Testierunfähigkeit fehlerhaft sind, beispielsweise, weil nicht alle Tatsachen vollständig und richtig verwertet werden, Fehler in der medizinischen Beurteilung bestehen, der Gutachter nicht richtig durch das Gericht angeleitet wird oder sich der Gutachter von einzelnen Informationen überzeugen lässt, die in der Gesamtschau eigentlich nicht relevant sein sollten. Wir raten deshalb immer eine Zweitprüfung eines solchen Gutachtens an.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.