Die Motivlage bei einer erbrechtlichen Gestaltung

Es gibt gänzlich unterschiedliche Motive im Rahmen einer erbrechtlichen Gestaltung, auch in Bezug auf eine vorweggenommene Erbfolge. Die bekanntesten Motive sind

Steuerersparnis,

Absicherung des überlebenden Ehegatten,

Verbleib des Vermögens in einem Familienstamm,

Begrenzung von Pflichtteilsansprüchen,

Streitvermeidung zwischen mehreren Bedachten.

Es ist dabei wichtig zu wissen, dass sich die einzelnen Motive in den Gestaltungsmöglichkeiten widersprechen, sodass immer sorgfältig abgewogen werden muss, welche Regelung der konkreten Motivlage am besten gerecht wird.

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