Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 1

Die rechtsanwaltliche Beratung zu einem notariellen Schenkungsvertrag enthält eine Vielzahl von standardisierten Themen. Grundsätzlich gilt, dass eine rechtsanwaltliche Beratung immer einen Mehrwert zur reinen Vertragsgestaltung des Notars darstellen sollte. Dies gelingt einerseits mittels einer dem Notar selbst untersagten wirtschaftlichen und steuerlichen Betrachtung des Schenkungsvertrags. Andererseits sollte eine rechtsanwaltliche Beratung auch abseits von den standardisierten Themen und abhängig vom Einzelfall „exotischere“ Änderungswünsche zum notariellen Schenkungsvertrag ansprechen. Ich präsentiere Ihnen hierfür 10 Ideen, die in Ihrer Beratung bedeutsam sein können.

Ausgangspunkt für diese 10 Ideen ist nachfolgender Sachverhalt:

Eheleute halten als Miteigentümer zu je 50% eine Immobilie im Wert von € 2 Millionen. Unter Nutzung der steuerlichen Freibeträge übertragen beide Eheleute jeweils 20% Miteigentumsanteil an den gemeinsamen Sohn und jeweils 20% an die gemeinsame Tochter. Es soll eine Miteigentümergemeinschaft aus Vater 10%, Mutter 10%, Sohn 40% und Tochter 40% entstehen. Der Notar legt hierfür einen standardisierten Schenkungsvertrag vor.

Idee 1: Das Rückforderungsrecht allgemein

Notarielle Schenkungsverträge enthalten eine Auflistung von vertraglichen Rückforderungsgründen (Beispiele: Vorversterben des Beschenkten, Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Vermögen des Beschenkten). Die Eheleute sollten als Schenker darauf hingewiesen werden, dass diese Auflistung beliebig erweiterbar und begrenzbar ist, insbesondere auch ein freies Rückforderungsrecht vereinbart werden kann oder einzelne Rückforderungsrechte zu ergänzen sind, wenn dies der Sachverhalt nahelegt (Beispiel 1: die beschenkte Person wird geschäftsunfähig oder wird unter gesetzliche Betreuung gestellt, Beispiel 2: die beschenkte Person tritt einer Sekte bei).

Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.