Fehler bei der Testamentserstellung – was darf ich nicht falsch machen?

Die Gestaltung eines Testaments, egal ob Einzel- oder Ehegattentestaments ist rechtlich komplex. In den meisten Fällen enthalten durch Laien erstellte Testamente Fehler. Ich gebe Ihnen einige Hinweise, damit Sie diese Fehler vermeiden:

1. Verfassen Sie Ihr Testament vollständig eigenhändig und unterschreiben Sie es. Es genügt nicht, wenn Sie einen Computerausdruck oder ein gekauftes Formular ausfüllen und unterschreiben oder Teile des Testaments von einer anderen Person geschrieben werden (Ausnahme: Ehegattentestament).

2. Vergessen Sie Unterschrift, Ort und Datum nicht. Die Unterschrift ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Wenn Ort und Datum fehlen, ist das Testament zwar wirksam, aber es kann gegenüber dem Nachlassgericht zu Abwicklungsschwierigkeiten kommen.

3. Achten Sie auf das richtige Material. Sie müssen das Dokument in einem einheitlichen Dokument abfassen. Lose Blätter, Klebezettel, eingefügte Fotos oder Bezugnahmen auf andere Schriftstücke sind schädlich.

4. Verfassen Sie bei Änderungen und Ergänzungen ein neues Testament. Beliebt ist, bestimmte Textpassagen durchzustreichen oder neben den eigentlichen Text zu ergänzen. Im Erbfall entsteht dann hierüber Streit, welche rechtliche Bedeutung diese Änderungen haben.

5. Verwenden Sie zutreffende Rechtsbegriffe. Bei den meisten Testamenten werden die Rechtsbegriffe falsch verwendet. Es gibt beispielsweise einen rechtlich erheblichen Unterschied zwischen „Vererben und Vermachen“ oder zwischen „Nacherbe und Schlusserbe“. Bereits eine falsche Silbe führt die rechtliche Regelung in eine unerwünschte Richtung.

6. Nutzen Sie eine rechtliche Beratung bei komplexen Fragen. Selbst das einfachste Testament enthält erbrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Risiken. Bereits die einfache Konstellation von Eheleuten mit oder ohne Kind erfordert strenggenommen eine rechtliche Beratung.

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