Erben mit Auslandsbezug

Es gibt zahlreiche Praxisprobleme, die sich bei einem Erbfall mit Auslandsbezug stellen. Einige wesentliche Probleme werden exemplarisch dargestellt:

1. Es ist zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht für den gesamten Nachlass oder jedenfalls für im Ausland belegenen Nachlass anwendbar ist.

2. In vielen ausländischen Erbrechten stellt sich die Frage, welche und ob bestimmte Testamentsformen (Stichwort Ehegattentestament und Erbvertrag) überhaupt anerkannt werden und wirksam sind.

3. Bei einem Erbfall mit Auslandsbezug droht eine doppelte Besteuerung im In- und Ausland.

4.Ein Erbfall mit Auslandsbezug hat immer praktische Abwicklungsprobleme, beispielsweise das Problem mit einer fremden Sprache, unklaren Zuständigkeiten und Institutionen und Abläufen, die mit Deutschland nicht vergleichbar sind.

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