Ob ein Erbschein beantragt werden soll, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Die Nachlassgerichte senden betroffenen regelmäßig Formblätter zu, die ein Laie rechtlich kaum auswerten kann. Es sind zahlreiche Fragen zu beantragen, die im Rahmen der Beantragung eines Erbscheins geprüft werden müssen. Beispiele für solche Fragen sind: Ist ein Erbschein erforderlich oder entbehrlich?; Welche Art von Erbfolge liegt vor? (gesetzlich oder gewillkürt); Soll ein Notar den Erbschein beantragen oder der Mandat selbst vor dem Nachlassgericht?; Welche Art des Erbscheins soll beantragt werden?; Welche Urkunden müssen vorgelegt werden?; Welches Nachlassgericht ist zuständig?; Ist eine Antragsberechtigung gegeben?; Welche Erbquote ist anzusetzen? Dieser Ausschnitt aus den Fragenbereichen belegt bereits, dass ein Erbschein ohne Beratung nur in den einfachsten Fällen selbst beantragt werden sollte.
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