Blockade einer Erbengemeinschaft: Vermeidung

Immer wenn mehr als eine Person erbt, entsteht eine Erbengemeinschaft mit dem Risiko der Blockade durch einen Miterben. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen, um dies zu vermeiden:

– Gestaltung eines Testaments,

– Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

– ggf. Anordnung einer Testamentsvollstreckung,

– ggf. Aufteilung des Nachlasses über Vermächtnisse,

– ggf. Reduzierung des Nachlasses durch lebzeitige Vermögensnachfolge,

– Herausnahmen von Streitpersonen mittels Abfindung und Pflichtteilsverzicht.

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