Verweigert ein Miterbe die Gesamtauseinandersetzung, zum Beispiel weil er meint, dass rechtliche oder wirtschaftliche Probleme einer Gesamteinigung entgegenstehen, dann ist es eine Überlegung Wert, zumindest einen Teil des Nachlasses zu verwerten und auseinanderzusetzen. Ob dies im Einzelfall positive oder negative Auswirkungen hat, muss geprüft werden. Positiv kann eine Teilauseinandersetzung sein, weil der wirtschaftliche Schaden der Pattsituation geringer ausfallen kann. Negativ kann eine Teilauseinandersetzung sein, weil der blockierende Miterbe Liquidität erhält und dann noch weniger Motivation an einer Gesamteinigung hat.
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