Gemeinsamer Immobilienerwerb bei Eheleuten

Ein gemeinsamer Immobilienerwerb bei Eheleuten enthält eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken, die wirtschaftlich und rechtlich bedeutsam sind. Deshalb sollte in jedem Fall eine rechtsanwaltliche Beratung erfolgen, um insbesondere folgende Themen zu besprechen:

Ist eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten als Miteigentümern sinnvoll?

Welche Regelung ist sinnvoll, wenn die Eheleute zwar jeweils 1/2 erwerben, aber unterschiedlich den Kaufpreis bedienen?

Ist der Ausschluss einer Teilungsversteigerung sinnvoll?

Gibt es eine ausreichende Vorsorgevollmacht, damit ein fremder gesetzliche Betreuer die Immobilie nicht wirtschaftlich zerstören kann?

Ist die Immobilie erbrechtlich in einem Testament ausreichend geregelt, insbesondere, dass der überlebende Ehepartner die Steuerfreiheit des Familienheims nutzen kann?

Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.