Erbe – Vermächtnis – Pflichtteil

In einem Erbfall bzw. in einer vorangegangenen Gestaltung sind dem rechtlichen Laien die einzelnen Begrifflichkeiten häufig unklar. Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, ob man ein Erbe, ein Vermächtnis oder einen Pflichtteil zuweist, und zwar nicht nur zivil-, sprich erbrechtlich, sondern auch erbschaftssteuerlich. Dies sollte bei der Testamentsgestaltung immer beachtet werden.

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