Nach einer durchgeführten Scheidung vergessen die vormaligen Eheleute häufig, dass eine Vielzahl von Neuregelungen erforderlich sind, die nicht einfach aufgrund der Scheidung erfolgen. Es muss aktiv etwas getan werden, insbesondere:
– das Neuabfassen eines Testaments,
– die Regelung des Sorgerechts bei minderjährigen Kindern,
– die Neuabfassung einer Vorsorgevollmacht,
– schenkungssteuerliche Regelungen bzgl. Immobilienvermögen.
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