Viele Deutsche ziehen im Alter in das benachbarte Ausland. Gibt es dort eine werthaltige Immobilie, muss frühzeitig geprüft werden, nach welchen Rechtsvorschriften eine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten innerhalb der Familie geregelt wird. Hier bei ist folgendes zu beachten:
1. Es ist die Anwendbarkeit des Erbrechts zu prüfen. Hat ein Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so beurteilt sich im Erbfall das Erbrecht nach dem dortigen Recht. Es würde hier also österreichisches Erbrecht gelten, es sei denn, es ist testamentarisch eine Rechtswahl getroffen.
2. Bei lebzeitiger Übertragung der Immobilie in Österreich ist österreichisches Schenkungs- und Sachenrecht anwendbar. Das ist deshalb komplex, weil sich das österreichische Schenkungsrecht auf das deutsche Erbrecht auswirken kann.
3. Außerdem ist die steuerliche Situation in Österreich zu beachten, aber auch die schenkungssteuerliche Situation in Deutschland, jedenfalls wenn die beschenkte Person in Deutschland lebt.
4. In einem Fall, in dem auch Gegenleistungen vereinbart sind, kann zusätzlich die Einkommensbesteuerung nach deutschem und österreichischem Recht Thema sein.
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