Die Anfechtung ist zwar bei vielen Betroffenen als Begriff bekannt, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben häufig unklar. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anfechtung vorliegen:
1. Anfechtungsgrund, §§ 2078 ff. BGB
2. Kausalität
3. Anfechtungsberechtigung
4. Anfechtungserklärung
5. Kein Ausschluss
Insgesamt ist davon abzuraten, eine Anfechtung ohne Rechtsbeistand auszusprechen, da es sich um eine komplexe Willenserklärung handelt.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.