Die Anfechtung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen

Die Anfechtung ist zwar bei vielen Betroffenen als Begriff bekannt, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben häufig unklar. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anfechtung vorliegen:

1. Anfechtungsgrund, §§ 2078 ff. BGB

2. Kausalität

3. Anfechtungsberechtigung

4. Anfechtungserklärung

5. Kein Ausschluss

Insgesamt ist davon abzuraten, eine Anfechtung ohne Rechtsbeistand auszusprechen, da es sich um eine komplexe Willenserklärung handelt.

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