Ein Hauptanliegen vieler Mandanten ist die gerechte Vermögensverteilung an die Kinder und dass Kinder sich im Erbfall nicht streiten. Hierfür gibt es unterschiedliche Gestaltungshilfen, um dieses Regelungsziel zu erreichen. Diese Gestaltungshilfen müssen aber sorgfältig abgewogen werden, damit eine bestmögliche Einzelfallregelung erfolgt.
1. Ein Testament erstellen: Verlässt man sich auf die gesetzliche Erbfolge, bleibt vieles ungeregelt. Die Streitanfälligkeit erhöht sich.
2. Im Testament die Erbquoten der Kinder festlegen: Vergisst man die konkreten Anteile, müssen sich die Kinder über die konkrete Quote streiten.
3. Verteilung von Vermögensgegenständen: Ein häufiger Fehler ist, dass man zwar Vermögensgegenstände zuordnet, dies aber juristisch lediglich als Teilungsanordnung formuliert. Hierdurch erhöht sich das Streitpotential. Eine Zuordnung per Vermächtnis ist besser.
4. Ausgleichung von Schenkungen: Testamentarisch kann bestimmt werden, dass lebzeitige Schenkungen nicht ausgeglichen werden müssen. Dann fällt dieser Streitpunkt im Erbfall weg.
5. Auseinandersetzungstestamentsvollstreckung: Man kann ein Kind oder einen neutralen Dritten als Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser kann eine zügige Nachlassauseinandersetzung bewirken, auch gegen das Veto einzelner Kinder.
6. Pflegevergütung: Wenn ein Kind die Eltern zu Lebzeiten pflegt, sollte ein Pflegevertrag mit einer nachprüfbaren Vergütung geschlossen werden, damit dieser Streitpunkt zwischen den Kindern im Erbfall wegfällt.
7. Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen kann streitvermeidend zu Lebzeiten weitergegeben werden. Dies setzt voraus, dass auch die Schenkung selbst dokumentiert und mit den zutreffenden Regelungen versehen ist.
8. Offen mit den Kindern sprechen: Zu jedem Zeitpunkt ist Transparenz wichtig, damit die Kinder die Regelungswünsche der Eltern verstehen.
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