Das Problem der Verjährung zum Jahresende, dass es bis zum kritischen Zeitpunkt auch gelingen muss, alle Ansprüche, die später rechtlich durchsetzbar und erfolgversprechend sind, in die Hemmungswirkung mit aufzunehmen. Gerade im Erbrecht ist das komplex, weil es viele unterschiedliche Anspruchsgrundlagen gibt, die entsprechend abgeprüft werden müssen, letztlich mit vergleichbarem Aufwand, wie bei einer eigentlichen Klage.
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