Dritte bei Erbrechtsstreitigkeiten

In Erbrechtsstreitigkeiten ist eine Streitpartei regelmäßig auf die Unterstützung von Dritten angewiesen. Dies sollte man sich bewusst machen, bevor man einen Rechtsstreit einleitet. Im Idealfall hat man diese Situation bereits frühzeitig erkannt und vorgearbeitet. Solche Dritte sind insbesondere Notare, wenn es um die notarielle Umsetzung von erbrechtlichen Regelungen geht, Immobiliengutachter, wenn der Wert eine Immobilie im Streit steht und Zeugen im Allgemeinen, die als Beweismittel in einem Rechtsstreit benannt werden.

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