Vorsicht bei Adoptionen

Paare, die kinderlos bleiben, denken vielfach an eine Adoption. Dies geschieht nicht nur bei minderjährigen Kindern, sondern auch, wenn die Pflegekinder erwachsen werden und dann bei der Vermögensnachfolge festgestellt wird, dass eine Erwachsenenadoption notwendig ist, um den steuerlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG zu erhalten. Es gibt auch die generelle Überlegung, eine „fremde“ Person, die Vermögensnachfolger werden soll, aus steuerlichen Gründen zu adoptieren. In all diesen Fällen ist immer zu bedenken, dass die Adoption eine erbrechtlich gesicherte Rechtsposition einschließlich eines Pflichtteilsanspruches gibt. Bei Erwachsenenadoptionen sollte dies in der Regel durch einen Pflichtteilsverzicht vermieden werden. Bei Minderjährigenadoption sollte zumindest auch bedacht werden, dass sich das Kind anders entwickelt, als erhofft und die Adoption zu späteren erbrechtlichen Streitigkeiten führen kann.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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