Immobilien verschenken oder „verkaufen“?

Bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge geht es häufig um werthaltiges Immobilieneigentum. Wenn die Werte die schenkungssteuerlichen Freibeträge überschreiten, ergibt sich hieraus das Problem, dass entweder für den überschießenden Teil Schenkungssteuer bezahlt werden muss oder man diesen überschießenden Teil entgeltlich ausgestalten muss, also ein Kaufpreis erbracht werden soll. Hierfür fällt dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Vorgang beispielsweise zwischen Eltern und Kindern abgewickelt wird. Es entsteht aber manchmal das Problem, dass der Kaufpreis nicht allein vom Kind, sondern auch von dessen Ehepartner aufgebracht wird. Hier muss dann sauber darauf geachtet werden, ob eine Steuer anfällt. Schenkungssteuerlich ist der Ehepartner als Schwiegerkind zwar nicht bevorteilt. Aber die Grunderwerbsteuer spricht auch für ihn eine Steuerbefreiung aus, die viele Betroffene nicht kennen. So lässt sich die Immobilie gut zwischen Kind und Ehepartner verteilen, damit keine Vermögensdivergenz entsteht.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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