Die „unbekannte“ Verbrauchsstiftung

Obwohl seit nunmehr über 10 Jahren fest gesetzlich verankert, ist die Verbrauchsstiftung als Gestaltungsvariante fast unbekannt. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: im Vergleich zur Erbeinsetzung einer Person, gibt es steuerliche Vorteile und man tut Gutes; im Vergleich zur Einsetzung einer „konventionellen“ Stiftung bleibt das Vermögen nicht dauerhaft im sogenannten Grundstockvermögen gebunden, sondern wird in einem vorgegebenen Zeitraum für gute Zwecke verbraucht. Insbesondere Personen, die keine nahe stehenden Erben haben, sollten sich mit diesem Gestaltungsmittel beschäftigen.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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