Immer wieder treffe ich in meiner Beratung auf alleinstehende Menschen. Diese haben einerseits das Bedürfnis, sich im Leben bzgl. ihrer rechtlichen Vertretung und der möglichen Pflege abzusichern, andererseits soll das Erbe geregelt werden. Auf folgende Punkte sollten diese Personen achten:
1. Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung zur Vermeidung einer gesetzlichen Fremdbetreuung
2. Pflegevertrag mit einer Vergütung und klaren Rechten und Pflichten
3. Notfallordner: Es empfiehlt sich, auch mit rechtsanwaltlicher Begleitung, alle wichtigen Informationen und Dokumente einheitlich zusammenzustellen und zu ordnen.
4. Bestattung: Die Bestattung und die Grabsituation sollte vollständig vorbereitet sein.
5. Testament: Ein Testament ist der gesetzlichen Erbfolge vorzuziehen. Im konkreten Fall sollte das Institut der Testamentsvollstreckung und eine Stiftungslösung bedacht werden.
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
Kontaktformular: