GBR-Verträge aktualisieren

Mit Blick auf die Rechtsänderungen im Personengesellschaftsrecht ist es notwendig, dass letztlich alle alten Gesellschaftsverträge, insbesondere GBR-Verträge aktualisiert werden. Die Rechtsänderungen sind erheblich und wirken sich bei jeder Personengesellschaft aus. Insbesondere ist folgendes zu beachten:

1. Die GBR endet nicht automatisch mit dem Tod eines Gesellschafters, sondern wird fortgesetzt.

2. Allerdings ist der GBR-Anteil des Erblassers nicht automatisch vererbbar, sondern wächst den anderen Gesellschaftern an.

3. Dies mit der Folge, dass den Erben ein am Verkehrswert orientiertes Abfindungsguthaben bezahlt werden muss. Dies kann die Existenz der Gesellschaft bedrohen.

4. Unabhängig hiervon muss weiterhin, wenn dies gewünscht wird, eine Nachfolgeklausel gesellschaftsvertraglich aufgenommen werden.

5. Im Erbfall ist weiter zu beachten, dass Erben in bestimmten Fällen die Fortführung des GBR-Anteils als haftungsbeschränkter Kommanditanteil weitergeführt wird. Auch insoweit muss der „alte“ Gesellschaftsvertrag angepasst werden.

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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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