Der „alte“ Erbfall

Eine Situation, die für die Generation der Kinder und Abkömmlinge riskant ist, ist, dass Eheleute weit auseinanderliegend versterben. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Eheleute eine testamentarische Regelung treffen, dann ein Ehepartner verstirbt, während die Kinder noch klein und gerade erst erwachsen geworden sind und im Nachlassverfahren nicht ausreichend darauf geachtet wird, dass die Kinder ausreichende Kenntnis vom Erbfall und dem Testament erlangen. Jahrzehnte vergehen und wenn der zweite Elternteil immer älter wird, stellt sich die Frage, ob und welche testamentarischen Anordnungen im zweiten Erbfall auftreten. Dies kann erhebliche Auswirkungen haben, sowohl rechtlich, als auch wirtschaftlich. Solch unwissende Kinder sollten den zweiten Erbfall nicht abwarten, sondern die Rechtslage zuvor klären lassen.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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