In bestimmten Konstellationen kann die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft sinnvoll sein. In der Praxis erlebe ich aber meistens, dass die Betroffenen mit dieser Regelung überfordert sind. Das gilt sowohl für den Vorerben, der die Aufgabe hat, ein Sondervermögen zu bilden und dieses rechtskonform zu behandeln. Andererseits ist vor allem für den Nacherben unklar, wie er mit dieser Situation umgehen soll. Es ist aus meiner Sicht unabdingbar, dass beide Seiten den Vorgang rechtlich aufbereiten lassen, damit nicht über viele Jahre hinweg das Rechtsverhältnis falsch gelebt wird.
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Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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