Vermögensausgleich – ja oder nein?

Bei Eheleuten ist es naturbedingt der Regelfall, dass die Vermögenswerte divergent sind. Es lässt sich kaum eine Vermögensverteilung 50% – 50% erreichen. In der Beratungspraxis muss genau überlegt werden, ob überhaupt eine Angleichung der Vermögenswerte gewünscht wird. Dabei spielen erbschaftssteuerliche Überlegungen, aber auch Fragen zum Pflichtteilsrecht (beispielsweise, wenn nur einer der beiden Eheleute ein Kind hat) eine Rolle, ebenso ist die wirtschaftliche Absicherung der Eheleute und noch zu erwartende Vermögensentwicklungen (zu erwartende Erbschaften) in die Betrachtung mit einzubeziehen. Ebenfalls bedeutsam ist die Familienstruktur, also beispielsweise, ob die Familienplanung auf Ebene der Eheleute bereits beendet ist bzw. ob die Kinder in einer festen Familie leben oder noch ungebunden und ohne Kinder sind.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen. 

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de  erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de



Kontaktformular:
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name