Ansprechpartner für Erben

Ein Erbe ist mit den unterschiedlichsten Adressaten und Ansprechpartnern im Erbfall konfrontiert. Die wichtigsten Personen, mit denen der Erbe in Korrespondenz treten wird bzw. sollte, zeige ich Ihnen wie folgt:

1. Nachlassgericht: Das Nachlassgericht schreibt den Erben an und sendet einen Fragebogen (insbesondere zur Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft) zu. Im weiteren wird ein Nachlassverzeichnis angefordert. Aktiv muss der Erbe aber nicht nur diesbezüglich werden, sondern auch, wenn er einen Erbschein benötigt (im Verhältnis zur Bank oder dem Grundbuchamt). Außerdem ist es nach einem Erbfall sinnvoll, aktiv auf das Nachlassgericht zuzugehen und nicht bloß zuzuwarten, da die Laufzeiten dieses Verfahren mehrere Monate betragen.

2. Finanzamt (Erbschaftssteuerstelle): Insbesondere bei größeren Nachlässen oder einer Erbschaft außerhalb des engsten Familienkreises fällt Erbschaftssteuer an. Der Erbfall und die mögliche Besteuerung sollte dem Finanzamt aktiv mitgeteilt werden. Ebenso aktiv muss der Erbe die Notwendigkeit der Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung prüfen. Besonders schwierig wird ein solcher Fall, wenn Auslandsvermögen im Nachlass vorhanden ist und auch im Ausland der Erbfall als steuerlicher Sachverhalt abgewickelt werden muss.

3. Grundbuchamt: Bei Immobilienvermögen sollte der Erbe zeitnah die Umschreibung des Grundbuchs beantragen (mit einem Erbschein). Aber auch wenn mehrere Erben den Immobiliennachlass untereinander aufteilen oder Grundbuchrechte des Erblassers (Beispiel: Nießbrauch- oder Wohnrecht) gelöscht werden müssen, ist eine Aktivität des Erben notwendig.

4. Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte: Diese beiden Personengruppen haben erbrechtliche Ansprüche gegen den Nachlass, und zwar der Vermächtnisnehmer auf Basis einer testamentarischen Anordnung und der Pflichtteilsberechtigte, weil er per Testament von der Erbschaft ausgeschlossen ist. Der Erbe muss diese Ansprüche, soweit sie begründet sind, erfüllen.

5. Gläubiger des Nachlasses: Es gibt daneben eine Vielzahl von Gläubigern, die Forderungen gegen den Nachlass oder den Erblasser haben. Beispielsweise offene Einkommensteuerschulden, nicht bezahlte Handwerkerrechnungen oder die Kosten für die Beerdigung.

6. Schuldner des Nachlasses: Umgekehrt hat der Erblasser möglicherweise selbst noch Ansprüche, die der Erbe geltend machen darf. Ein häufiger Fall in meiner Praxis sind geschäftliche Forderungen gegen Kunden oder offene Darlehensrückzahlungsansprüche aus Privatdarlehen.

7. Berater im Erbfall: Vielfach wird der Erbe eine Beratung benötigen, beispielsweise um die Erbschaftssteuer bzw. den Erbfall insgesamt abzuwickeln (Rechtsberatung) oder den Wert des Nachlasses ermitteln zu können (Immobiliengutachter). Dies sind stetige Adressaten für einen Erben.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen. 

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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