Testierfähigkeit bei Schizophrenie

Schizophrenie

a) Typische Defizite, Einschränkungen und Symptome

Eine Schizophrenie kann mit erheblichen Beeinträchtigungen der geistigen, emotionalen und sozialen Funktionsfähigkeit einhergehen. Art und Ausmaß der Einschränkungen sind individuell unterschiedlich und hängen insbesondere von der jeweiligen Krankheitsphase sowie dem Schweregrad der Erkrankung ab.

Häufig zeigt sich eine Verlangsamung der Informationsverarbeitung. Betroffene benötigen oftmals mehr Zeit, um Informationen aufzunehmen, zu verarbeiten und darauf angemessen zu reagieren. Dies kann sich unter anderem auf die Fähigkeit auswirken, Gesprächen zu folgen, Sachverhalte zu erfassen oder Entscheidungen zu treffen.

Darüber hinaus kommt es vielfach zu einem ausgeprägten sozialen Rückzug. Betroffene haben häufig Schwierigkeiten, soziale Kontakte aufzubauen oder aufrechtzuerhalten und nehmen in geringerem Umfang am gesellschaftlichen Leben teil. Die eingeschränkte Kontakt- und Beziehungsfähigkeit kann sowohl das private als auch das berufliche Umfeld erheblich beeinträchtigen.

In akuten Krankheitsphasen können Halluzinationen auftreten. Hierbei handelt es sich um Sinneswahrnehmungen ohne entsprechende äußere Reize. Besonders häufig sind akustische Halluzinationen, bei denen Betroffene Stimmen oder andere Geräusche wahrnehmen, obwohl keine tatsächliche Schallquelle vorhanden ist. Diese Wahrnehmungen können als sehr belastend erlebt werden und die Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu bewältigen sowie sachgerechte Entscheidungen zu treffen, erheblich einschränken.

b) Selbsthilfegruppen und Unterstützung

Betroffene einer Schizophrenie-Erkrankung sowie deren Angehörige können auf verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen. Neben der fachärztlichen Behandlung spielen insbesondere Selbsthilfegruppen eine wichtige Rolle. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, und erhalten dadurch Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung. Auch Angehörige können von solchen Angeboten profitieren, da sie Informationen über das Krankheitsbild erhalten und lernen können, wie sie die betroffene Person bestmöglich unterstützen können.

Ein zentraler Bestandteil der Unterstützungsmöglichkeit von Schizophrenie ist häufig eine medikamentöse Therapie. Hierbei werden insbesondere sogenannte antipsychotische Medikamente eingesetzt, die dazu beitragen können, belastende Symptome wie Wahnvorstellungen, Halluzinationen oder starke innere Unruhe zu reduzieren. Die Auswahl und Anpassung der Medikamente erfolgt stets individuell durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsverlauf sowie den persönlichen Bedürfnissen der betroffenen Person. Eine regelmäßige ärztliche Kontrolle ist erforderlich, um die Wirksamkeit der Behandlung zu überprüfen und mögliche Nebenwirkungen zu berücksichtigen.

c) Entwicklung einer Schizophrenie

Die Entwicklung einer Schizophrenie erfolgt häufig in mehreren Phasen, wobei der genaue Verlauf von Person zu Person unterschiedlich sein kann. Grundsätzlich lässt sich der Krankheitsverlauf in drei wesentliche Abschnitte unterteilen: die Vorläuferphase (Prodromalphase), die akute Phase mit dem erstmaligen Auftreten einer Psychose sowie den weiteren Langzeitverlauf mit möglichen Phasen der Stabilisierung oder Erholung.

In der Vorläuferphase (Prodromalphase) können bereits lange Zeit vor dem eigentlichen Ausbruch der Erkrankung erste Veränderungen auftreten. Diese Phase kann sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken. Typische Anzeichen können ein zunehmender sozialer Rückzug, Schlafstörungen, innere Unruhe oder Nervosität, Konzentrationsprobleme sowie ein Verlust von bisherigen Interessen sein. Da diese Symptome zunächst unspezifisch sind und auch bei anderen Belastungen auftreten können, werden sie häufig nicht unmittelbar mit einer beginnenden Schizophrenie in Verbindung gebracht.

In der akuten Phase, die durch das erstmalige Auftreten einer Psychose gekennzeichnet ist, kann es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wahrnehmung und des Denkens kommen. Betroffene können den Bezug zur Realität teilweise verlieren. Häufig treten in dieser Phase sogenannte Wahnvorstellungen auf, bei denen Personen beispielsweise von Überzeugungen ausgehen, die für andere Menschen nicht nachvollziehbar sind. Ebenso können Halluzinationen auftreten, etwa das Hören von Stimmen, die tatsächlich nicht vorhanden sind. Auch die Verarbeitung von Gedanken, Gefühlen und äußeren Eindrücken kann deutlich beeinträchtigt sein.

Der Langzeitverlauf und die Möglichkeit der Erholung gestalten sich bei einer Schizophrenie sehr unterschiedlich. Während manche Betroffene einzelne Krankheitsschübe erleben und sich zwischen diesen Phasen weitgehend stabilisieren können, kann die Erkrankung bei anderen einen länger andauernden Verlauf nehmen. Durch eine frühzeitige und geeignete Behandlung, insbesondere durch eine Kombination aus medikamentöser Therapie und psychotherapeutischer Unterstützung, können viele Betroffene eine deutliche Stabilisierung erreichen. Ziel der Behandlung ist es, die Beschwerden zu verringern, Rückfälle zu vermeiden und den Betroffenen eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

d) Testierunfähigkeit bei Schizophrenie

Das Vorliegen einer Schizophrenie-Erkrankung führt nicht automatisch dazu, dass eine Person testierunfähig ist. Für die Beurteilung der Testierfähigkeit ist vielmehr entscheidend, in welchem geistigen Zustand sich die betroffene Person zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments befunden hat. Maßgeblich ist somit nicht allein die bestehende Diagnose, sondern die konkrete Fähigkeit der Person, eine freie und eigenverantwortliche Entscheidung über ihre letztwillige Verfügung zu treffen.

Eine Testierunfähigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich die betroffene Person zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung in einer akuten psychotischen Phase befindet und ihre Fähigkeit zur freien Willensbildung erheblich beeinträchtigt ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn starke Wahnvorstellungen oder Halluzinationen dazu führen, dass die Person ihre Entscheidung auf einer krankheitsbedingten Fehlvorstellung trifft. Wird eine Erbentscheidung maßgeblich durch eine solche Wahnvorstellung beeinflusst, etwa wenn eine Person aus einem wahnhaften Grund enterbt oder eine andere Person ausschließlich aufgrund einer solchen Vorstellung begünstigt wird, kann die Wirksamkeit des Testaments in Frage gestellt werden.

Andererseits schließt eine Schizophrenie-Erkrankung die Testierfähigkeit nicht grundsätzlich aus. Befindet sich die betroffene Person in einer stabilen Phase, einem sogenannten luziden Intervall, kann sie weiterhin testierfähig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass sie die Bedeutung und die rechtlichen Folgen ihrer testamentarischen Entscheidung erkennen und nach eigener, unbeeinflusster Willensbildung handeln kann.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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