Für Menschen mit Behinderung gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen. Nach § 2229 Abs. 4 BGB können sie ein Testament errichten, sofern sie testierfähig sind, also die Bedeutung und Folgen ihrer Entscheidungen verstehen.
Besondere Vorschriften gelten jedoch, wenn der Erblasser nicht lesen oder schreiben kann
Blinde oder Personen, die nicht lesen können, können kein eigenhändiges Testament verfassen. Sie müssen ihren letzten Willen mündlich vor einem Notar erklären.
Personen, die nicht schreiben können, dürfen ebenfalls kein handschriftliches Testament errichten. Auch sie müssen ein notarielles Testament durch mündliche Erklärung erstellen. Blindenschrift genügt hierfür nicht.
Gehörlose Personen, die sich nicht schriftlich verständigen können, aber sprechen können, können ihren letzten Willen mündlich vor einem Notar erklären.
Stumme Personen, die schreiben können, dürfen sowohl ein eigenhändiges Testament verfassen als auch ein notarielles Testament errichten. Beim notariellen Testament kann die Erklärung schriftlich oder in Gebärdensprache erfolgen. Der Notar muss die Niederschrift anschließend zur Kontrolle vorlegen.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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