Testierfähigkeit bei Depression

Depression:

a) Typische Defizite, Einschränkungen und Symptome

Bei einer Depression treten häufig Beeinträchtigungen auf, die sich sowohl auf die geistige Leistungsfähigkeit als auch auf das körperliche Wohlbefinden auswirken. Betroffene haben oftmals Schwierigkeiten, ihre Aufmerksamkeit über einen längeren Zeitraum auf Gespräche oder Aufgaben zu richten. Dies kann dazu führen, dass Inhalte nur unvollständig aufgenommen werden oder die Konzentration bereits nach kurzer Zeit nachlässt.

Darüber hinaus können Einschränkungen des Kurzzeitgedächtnisses auftreten. Informationen werden nicht mehr zuverlässig gespeichert oder zeitnah wieder abgerufen, sodass es vermehrt zu Vergesslichkeit im Alltag kommt. Dies kann sich beispielsweise darin äußern, dass Termine, Absprachen oder kürzlich erhaltene Informationen nicht erinnert werden.

Häufig gehen mit einer Depression zudem körperliche Beschwerden einher. Dazu zählen insbesondere Schlafstörungen, die sich etwa in Ein- oder Durchschlafproblemen oder einem nicht erholsamen Schlaf äußern können. Ferner kann es zu Veränderungen des Essverhaltens kommen, die entweder mit einem Gewichtsverlust infolge verminderten Appetits oder mit Heißhunger und einer erhöhten Nahrungsaufnahme verbunden sind.

b) Selbsthilfegruppen/Unterstützung

Neben einer medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung können Selbsthilfegruppen und Unterstützungsangebote einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung einer Depression leisten. Sie bieten Betroffenen die Möglichkeit, sich mit Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und soziale Unterstützung zu erhalten. Der Kontakt zu anderen Betroffenen kann dazu beitragen, das Gefühl der Isolation zu verringern und den Umgang mit der Erkrankung zu erleichtern.

In München stehen hierfür unter anderem das Münchner Bündnis gegen Depression sowie das Selbsthilfezentrum München als Anlaufstellen zur Verfügung. Diese Einrichtungen informieren über bestehende Unterstützungsangebote, vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen und bieten Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

c) Entwicklung der Krankheit

Eine Depression verläuft in der Regel nicht geradlinig, sondern entwickelt sich häufig in einzelnen Krankheitsepisoden. Der Verlauf gliedert sich typischerweise in verschiedene Phasen, deren Ausprägung, Dauer und Schweregrad individuell unterschiedlich sind und von Person zu Person erheblich variieren können.

Während einer depressiven Episode leiden Betroffene häufig unter anhaltenden negativen Gedanken, einer verminderten Appetitlage, ausgeprägter Traurigkeit sowie erheblichen Selbstzweifeln. Diese Beschwerden können die Bewältigung des Alltags sowie die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben erheblich beeinträchtigen.

Die Dauer einer depressiven Episode kann unterschiedlich ausfallen und erstreckt sich häufig über mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Im Anschluss können die Beschwerden ganz oder teilweise zurückgehen. Gleichwohl besteht auch nach einer Besserung ein erhöhtes Risiko, dass es im weiteren Verlauf erneut zu einer depressiven Episode (Rückfall) kommt. Daher sind eine angemessene Behandlung sowie gegebenenfalls langfristige unterstützende Maßnahmen von besonderer Bedeutung.

d) Testierunfähigkeit bei Depressionen

Eine Depression oder eine andere psychische Erkrankung führt für sich genommen nicht dazu, dass eine Person kein wirksames Testament mehr errichten kann. Gleiches gilt für eine Alkoholerkrankung. Maßgeblich ist vielmehr, ob die betroffene Person im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die erforderliche Testierfähigkeit verfügt.

Nach § 2229 Abs. 4 BGB ist eine Person testierunfähig, wenn sie aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht in der Lage ist, die Bedeutung und die rechtlichen Folgen ihrer testamentarischen Erklärung zu erkennen und ihre Entscheidung auf der Grundlage dieser Einsicht eigenverantwortlich zu treffen und umzusetzen. Entscheidend ist somit nicht das Vorliegen einer bestimmten Diagnose, sondern die konkrete geistige Fähigkeit der Person im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments.

Ob eine Testierunfähigkeit vorliegt, ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Insbesondere bei einer Depression kann die Fähigkeit zur wirksamen Testamentserrichtung je nach Schweregrad der Erkrankung sowie dem aktuellen Gesundheitszustand unterschiedlich zu bewerten sein. Eine Depression begründet daher nicht ohne Weiteres die Annahme einer Testierunfähigkeit.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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