Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Kategorie-Archive: Allgemein

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 3: die Miteigentümervereinbarung

In vielen Schenkungsverträgen wird an mehrere Personen verschenkt. Diese erhalten jeweils Miteigentum. In der Folge entsteht eine Miteigentümergemeinschaft. Diese ist gesellschaftsähnlich und fordert für Maßnahmen grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass eine sogenannte Miteigentümervereinbarung in den Notarvertrag mit aufgenommen wird, damit das Verhältnis der einzelnen Miteigentümer zueinander rechtssicher geregelt ist und […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 2: Ausgleichspflicht bei teilweisem Rücktritt

In einem üblichen Notarvertrag zu einer Schenkung, wird dort meistens ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle, z. B. eine Scheidung, ein Vorversterben, eine Insolvenz u. a. geregelt. In den hier problematischen Fällen übertragen Eltern an mehrere Kinder beispielsweise Immobilieneigentum, um die Steuerfreibeträge zu nutzen. Es wird auf eine Gleichwertigkeit geachtet und deshalb konsequent festgehalten, dass eine […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 1: das steuerliche Rückforderungsrecht

Notare verwenden häufig gut vorbereitete Vertragsentwürfe. Wichtig ist, dass der Mandant sich hierauf nicht verlässt, sondern kritisch die einzelnen Regelungen hinterfragt. Im Idealfall erfolgt eine parallele rechtsanwaltliche Beratung, da der Notar weder steuerlich noch wirtschaftlich berät. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil viele Notarverträge wichtige Klauseln vergessen. Ein Beispiel ist das Rückforderungsrecht für den Fall, […]

Die unterschätzte Beratung: Vorsorgevollmacht

Die tägliche Praxis bestätigt, dass sich in der Bevölkerung nur etwa ein Fünftel Gedanken über ihre rechtlichen Regelungen machen. Von diesem Fünftel sind die meisten für die Testamentsgestaltung und eine Schenkungsgestaltung aus Gründen der Steuerersparnis sensibilisiert. Den wenigsten ist klar, dass die wichtigste Regelung eine Vorsorgevollmacht ist. Dies bestätigt bereits die Überlegung, dass die Vorsorgevollmacht […]

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Das Zusammenleben in „wilder Ehe ohne Trauschein“ führt rechtlich in Bezug auf das Erbrecht zu erheblichen Nachteilen und Notwendigkeiten: 1. Es gibt kein gesetzliches Erbrecht. Um überhaupt ein Erbrecht herzustellen, ist ein Testament notwendig. 2. Häufig ist eine Bindungswirkung zwischen den beiden Beteiligten gewünscht. Hierfür ist ein notarieller Erbvertrag notwendig, da den Beteiligten die Option […]

Umfang einer Testamentsberatung

Für viele Laien ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Testament eine rechtlich schwierige Gestaltung beinhaltet. Vielfach wird versucht, selbst und kostengünstig ein Testament selbst zu erstellen. Dabei wird völlig unterschätzt, dass die Gestaltung eines Testaments von vielen Komponenten abhängig ist, und zwar (1) der familiären Ausgangssituation, (2) der rechtlich gewünschten Konstellation, (3) der wirtschaftlichen Lage […]

Erbschaftssteuergestaltung – die unbekannten TOP 3

Die wichtigsten Steuergestaltungsthemen im Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteuer, über die bekannten Freibetragsregelungen zwischen Eltern und Kindern sind: 1. die Nutzung der weiteren Freibeträge für Enkel in Höhe von € 200.000,00 pro Enkelkind und Großelternteil, 2. die Beachtung der Steuerbefreiung eines Familienheims im Rahmen des § 13 Abs.1 Nr.4 a-c ErbStG, 3. die Durchführung eines […]

Die Motivlage bei einer erbrechtlichen Gestaltung

Es gibt gänzlich unterschiedliche Motive im Rahmen einer erbrechtlichen Gestaltung, auch in Bezug auf eine vorweggenommene Erbfolge. Die bekanntesten Motive sind Steuerersparnis, Absicherung des überlebenden Ehegatten, Verbleib des Vermögens in einem Familienstamm, Begrenzung von Pflichtteilsansprüchen, Streitvermeidung zwischen mehreren Bedachten. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass sich die einzelnen Motive in den Gestaltungsmöglichkeiten widersprechen, sodass […]

Die nicht auflösbare Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, sobald mehr als eine Person erbt. Bei zwei oder mehr Miterben gilt das Einstimmigkeitsprinzip und der Grundsatz, dass eine Teilauseinandersetzung nicht geschuldet ist. Sind sich die Miterben nicht einig, so ist es in der Praxis meistens nicht möglich, die Erbengemeinschaft streitig aufzulösen. Denn für einen Klageweg in Form einer sog. Auseinandersetzungsklage wäre […]

Alte Schenkungen beim Pflichtteil prüfen

Pflichtteilsberechtigte können Schenkungen pflichtteilserhöhend berücksichtigen. § 2325 BGB lässt aber den Wert der Schenkung in Schritten von jährlich 10% abschmelzen. Ist die Schenkung älter als 10 Jahre, ist die Schenkung außen vor. Dies gilt – seit langem bekannt – nicht, wenn zum Beispiel bei einer Immobilienschenkung ein Nießbrauch vereinbart worden ist. Nunmehr gibt es aber […]