Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Erbengemeinschaften und Vermietung

Damit Erbengemeinschaft sinnvoll die Vermietung der Immobilie weiterführen können, sind folgende Schritte sinnvoll und zu beachten: – Das Grundbuch muss berichtigt werden. – Die Verteilung der Lasten und Kosten ist zu regeln. – Die Mietverhältnisse sind sinnvoll zu übertragen und die Mietverträge müssen geprüft werden. Es ist wichtig, dass von Anfang an die Vermietungssituation richtig […]

Achtung bei Testamentsvollstreckung

Bei größeren Vermögenswerten und Unternehmensbeteiligungen im Nachlass erlebe ich immer wieder, dass sich der Steuerberater testamentarisch als Auseinandersetzungstestamentsvollstrecker einsetzen lässt, mit dem Argument, dass nur er in der Lage ist, den Nachlass abzuwickeln. Dem Testator ist meist nicht bewusst, dass dies (1) zu einer hohen Vergütung für den Steuerberater führt und (2) die Familie im […]

Grenzüberschreitende Schenkung

Leben Schenker und Beschenkter und unterschiedlichen Ländern oder wir ein Gegenstand, der im Ausland belegen ist (eine Immobilie, ein Aktiendepot, der Anteil einer ausländischen Gesellschaft) verschenkt, stellen sich drei Rechtsfragen: 1. Nach welchem (zivilrechtlichen) Schenkungsrecht muss der Schenkungsvertrag beurteilt werden? 2. Gibt es im späteren Erbfall eine Kollision mit einem abweichenden Erbrecht? 3. Welches Land […]

Rückgängigmachung Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsverzicht wird häufig übereilt und zu schnell abgeschlossen, meistens sind die Verzichtenden noch jung und können die Tragweite der Erklärung nicht abschätzen. Jahre später tritt Vertragsreue ein, manchmal spielen auch steuerliche Überlegungen eine Rolle. Es ist denkbar, dass dann mittels Aufhebungsvertrag der Verzicht rückgängig gemacht wird. Pflichtteilsansprüche leben wieder auf. Es muss darauf geachtet […]

Fehlkalkulation Familienheim

Das Familienheim ist im Erbfall unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit, § 13 Abs.1 Nr.4 b, c ErbStG. Mandantschaft kalkuliert häufig damit, dass die Steuerbefreiung im Erbfall genutzt werden kann und vermeidet alternative lebzeitige bzw. testamentarische Gestaltungsoptionen. Dies ist leider häufig zu kurz gedacht, denn es gibt viele Fälle, in denen die Steuerbefreiung nicht zum tragen kommt. […]

Anordnungen des Erblassers, § 2216, aufhebbar?

Der Erblasser verfolgt mit seinem Testament in der Regel eine Reihe von Motiven. Diese finden Eingang in das Testament mittels Anordnungen, die für die Erben und den Testamentsvollstrecker verbindlich sind. Es geschieht aber häufig, dass solche Anordnungen negativ sind und nicht zur weiteren Entwicklung des Nachlasses passen. Ein Beispiel, das ich in der Praxis immer […]

§ 2044 BGB – Pferdefuß für Erben

Ich erlebe es immer wieder, dass Testierende das Bedürfnis haben, den Nachlass zusammenzuhalten und die Familie in ein Korsett zu zwängen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, beispielsweise das Einbringen des Nachlasses in eine Familienstiftung, die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung, die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft. Eine weitere Option ist § 2044 BGB, der ein Verbot beinhaltet, […]

Latente Steuern und Pflichtteil

Im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen kann sich die Frage stellen, ob sog. latente Steuern in Abzug gebracht werden können, also Steuern, die im Rahmen der Veräußerung von Nachlassgegenständen im zuständigen Veranlagungszeitraum ertragsteuerlich anfallen. Hierdurch hätte der Erbe die Reduzierung des Nachlasswertes in der Hand, da die Steuer als mögliche Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt wird. Ob dies zulässig ist, […]

Vorsicht beim Erbteilkauf

Mehrmals im Jahr erlebe ich Fälle, in denen Miterben der Versuchung unterliegen, Erbteile anderer Miterben aufzukaufen, um in der Erbengemeinschaft die Mehrheit zu haben. Diese Miterben unterliegen dem Trugschluss, dass in einer Erbengemeinschaft das Mehrheitsprinzip gilt. Das Gegenteil ist der Fall. Es kommt auf eine Einstimmigkeit an, sodass allein der Erbteilkauf die Auseinandersetzung und Auflösung […]

Einzelgegenstände contra Erbeinsetzung

Ein Problem vieler Laientestamente ist es, dass Erblasser die aus ihrer Sicht wesentlichen Einzelgegenstände, z. B. die einzelnen Immobilien an mehrere Personen verteilen, eine klare Erbeinsetzung aber unterbleibt. Dies kann zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen, weil unklar ist, wer zu welcher Quote als Erbe eingesetzt ist und ob die Immobilien über eine Teilungsanordnung oder als […]