Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Erbenstellung bei mehreren Begünstigten

Ein häufiges Praxisproblem entsteht bei Laien-Testamenten dadurch, dass der Testierende nicht klar regelt, wer Erbe oder Vermächtnisnehmer ist bzw. diese Begriffe falsch verwendet werden bzw. keine Erbquoten in das Testament geschrieben werden. Das Nachlassgericht muss das Testament dann auslegen und für diese Auslegung spielt unter anderem eine Rolle, ob und inwieweit die Nachlasswerte einzelnen Personen […]

Ruhen und Aussetzung im Prozess

In vielen Erbstreitigkeiten hängt ein Gerichtsverfahren von anderen Gerichtsverfahren ab. Das beste Beispiel ist das Nachlassverfahren mit dem Streitpunkt der Testierfähigkeit, das sich auf eine Pflichtteilsklage auswirkt, da es dort auch um die Erbenstellung geht. Es gibt dann die Option, dass Gerichte das Verfahren ruhend stellen oder aussetzen. Derjenige der einen Rechtsanspruch ableiten möchte, muss […]

Belege und Pflichtteilsanspruch

Es ist hoch umstritten, ob bei einem Pflichtteilsanspruch auf der Auskunfts- und Wertermittlungsstufe die Vorlage von Belegen geschuldet ist. Die herrschende Meinung dürfte dies ablehnen. Eine Ausnahme existiert aber insoweit, als die Vorlage von Belegen notwendig ist, um von Seiten des Pflichtteilsgläubigers nachvollziehen zu können, ob eine relevante Schenkung vorliegt oder nicht. Die Prof. Dr. […]

Vorsorgevollmacht und Erbvertrag

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen einerseits eine Vererbung beabsichtigt wird, andererseits der andere Teil die Vorsorgevollmacht erhalten soll. Es handelt sich zwar um zwei eigenständige Erklärungen, im Rahmen eines notariellen Erbvertrags (der rechtsanwaltlich beraten wird) kann aber eine sinnvolle Verbindung hergestellt werden. Die Erbenstellung hängt dann von der sorgsamen Ausübung der Vorsorgevollmacht ab. […]

Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch

In der Praxis ist die Immobilienschenkung unter Nießbrauchvorbehalt ein Klassiker. Die Nießbrauchbestellung dient der Altersvorsorge des Schenkers, der Minderung des Übertragungswertes mit Blick auf die Schenkungssteuer und der Nießbrauch bleibt Lenker und Entscheider des Mietverhältnisses bei Fremdvermietung. Vielfach wird dann aber später die Aufgabe des Nießbrauches diskutiert, beispielsweise damit dem Beschenkten die Mieten zufließen oder […]

Unwirksame Rechtswahl?

Zwar ist es im deutschen Erbrecht mit Blick auf die ursprüngliche Regelung der EU-Erbrechtsverordnung zulässig, dass man sein Heimatrecht per Rechtswahlklausel wählt. Dies kann aber aus deutscher Sicht dann unwirksam sein, wenn ein Erbrecht zur Anwendung kommt, dass den zentralen Grundsätzen des deutschen Erbrechts widerspricht. Denkbar ist dies beispielsweise, wenn das ausländische Erbrecht keine Pflichtteilsansprüche […]

§ 1358 BGB und Erbunwürdigkeit

Eine Erbunwürdigkeit kann nach § 2339 BGB dann entstehen, wenn ein Ehepartner den anderen Teil tötet oder dies versucht. In der Praxis problematisch ist der Graubereich, dass eine Lebensverlängerung, z. B. eine Reanimation, auf Veranlassung des Ehegatten abgebrochen wird und der Notarzt den Anweisungen dieses Ehegatten Folge leistet. Es kommt dann darauf an, ob eine […]

Nießbrauch und Pflichtteil

Wird eine Schenkung, die unter Nießbrauchvorbehalt erfolgt ist, Gegenstand eines Pflichtteilsanspruchs, so ist dezidiert ein mehrstufiger Ablauf durchzugehen, und zwar muss (a) der Immobilienwert zum Zeitpunkt der Schenkung ermittelt werden, dieser (b) in Abgleich zum Wert zum Todeszeitpunkt gebracht und (c) der Wert des Nießbrauch in Abzug gebracht werden. Die Prof. Dr. Thieler – Prof. […]

„Überraschende“ Ausschlagung

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen sich Testierende ausführlich Gedanken darüber machen, mit welchen Regelungen sie Erben beschränken, also mit Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen. Es wird ein komplexes Konzept entwickelt. Dabei wird aber zu oft übersehen, dass dieses Konzept sehr schnell scheitert, sobald der beschränkte Erbe die Erbschaft ausschlägt und über […]

Tipps zur Testamentsvollstreckung

Der Begriff der Testamentsvollstreckung ist zwar inzwischen vielfach bekannt, was aber genau dahintersteckt, bleibt aber oft unklar. Ich bringe Licht ins Dunkel. Der Testamentsvollstrecker ist ein Abwickler und Verwalter in Erbfällen. Die häufigste Form ist der sogenannte Auseinandersetzungstestamentsvollstrecker. Dieser hat insbesondere folgende Aufgaben: – Inbesitznahme des Nachlasses, – Bezahlen der Nachlassverbindlichkeiten, – Sorgetragung für die […]