Wie vererbe ich gemeinnützig?

In bestimmten familiären Konstellationen überlegen Mandanten, gemeinnützig zu vererben, beispielsweise, weil es keine nahestehenden Personen als Erben gibt, die Erben aus der Familie selbst vermögensmäßig bereits abgesichert sind oder etwas Gutes getan werden soll.

Hierbei ist zu beachten, dass Mandanten nicht nur ein rechtsanwaltlich beratenes Testament ausfertigen müssen, sondern eine umfassende Beratung notwendig ist. Es sollten Gespräche mit Angehörigen erfolgen und es muss genau geprüft werden, welche gemeinnützige Organisation in Betracht kommt bzw. selbst eine solche Organisation, z. B. als Stiftung gegründet wird. Dies gelingt auch, anders als gemeinhin angenommen, mit geringerem Startkapital. Zusätzlich sollte über ergänzende Regelungen, wie beispielsweise Schenkungen zu Lebzeiten, Zustiftungen, Grabpflegeanordnungen und eine Vorsorgevollmacht gesprochen werden.

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