Zeitpunkt des Widerrufs: „Kann ich ein Testament jederzeit widerrufen?“

Die Aussage ,,ich kann ein Testament jederzeit widerrufen“ ist falsch. Zwar gilt diese Aussage grundsätzlich für einseitige Testamente. Insgesamt ist diese Überlegung aber nicht verallgemeinerungsfähig.

Der erste Ausnahmefall betrifft die Situation, dass der zukünftige Erblasser nicht mehr testierfähig ist. In einem solchen Fall ist dann ein Widerruf nicht mehr zulässig.

Der zweite Ausnahmefall betrifft den Sachverhalt, dass es sich nicht um ein einseitiges Testament handelt, sondern um ein sogenanntes Ehegattentestament. Bei Ehegattentestamenten ist die Widerrufsmöglichkeit nur eingeschränkt vorhanden. Es kommt dort auf die genaue testamentarische Gestaltung an.

In der Beratungspraxis muss gerade bei Abfassen eines Ehegattentestamentes auf die eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden. Es kommt hier auf einzelne Wörter an, die ein rechtlicher Laie überhaupt nicht richtig erfassen kann. Deshalb treten auch viele Fehler auf, wenn das Testament zum Beispiel auf Basis von Formulierungshilfen aus dem Internet ohne rechtliche Beratung abgefasst wird.

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