Eingeschränkte Vertretungsmöglichkeiten durch Rechtsanwalt im Erbrecht

Für Mandanten ist wichtig zu wissen, dass eine rechtsanwaltliche Beratung dort ihre Grenzen hat, wo widerstreitende Interessen bestehen. Es gibt typische Konstellationen, die zu widerstreitenden Interessen führen können:

bei der Beratung von Ehegattentestamenten,

im Rahmen der Vertretung von mehreren Gesamtschuldnern (also Miterben),

bei der Vertretung von mehreren Pflichtteilsberechtigten,

in Bezug auf die Vertretung von Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern,

bei der Vertretung von Pflichtteilsberechtigten und Schuldnern des Erblassers,

bei der Vertretung des Erben und eines personenverschiedenen Testamentsvollstreckers.

Befinden Sie sich als Mandant in einer solchen Beratungssituation, sollten Sie dies nochmals prüfen und überdenken.

Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.