Immobilienübergabeverträge

Das Hauptproblem bei Immobilienschenkungen in der Praxis ist, dass viele Vertragsparteien lediglich ein Notariat beauftragen, den Übergabevertrag unkritisch übernehmen und abschließen. Dabei stellt zwar das Notariat in der Regel klar, dass keine wirtschaftliche und steuerliche Beratung erfolgt. Die Vertragsparteien erkennen aber die Notwendigkeit einer solchen Beratung nicht, obwohl jeder Übergabevertrag Regelungen enthält, die individuell betrachtet werden müssen. Dies gilt insbesondere für: erbrechtliche Klauseln zur Ausgleichung und Pflichtteil (1), Rückforderungsrechte (2), Nießbrauchs- und Wohnrechtsvorbehalt (3) und Regelungen, die wegen einer entstehenden Miteigentümergemeinschaft notwendig werden (4).

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