Erbeinsetzung bei kirchlichem Verein

Wir weisen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 08.12.2022 zum Aktenzeichen 20 W 301/18 hin. In dieser Sache ging es letztlich um die Frage, ob die Erbeinsetzung eines kirchlichen Vereins unzulässig war (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB), weil die Erblasserin in einer kirchlichen Pflegeeinrichtung versorgt worden ist. Es handelt sich zwar um zwei unterschiedliche Rechtsträger. Allerdings besteht ein inhaltlicher Bezug.

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