Ergänzungspflegschaft für Minderjährige

Ist ein Minderjähriger im Erbfall begünstigt, beispielsweise über eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis, kann das Problem bestehen, dass das Nachlassgericht ein Verfahren einleitet, damit ein Ergänzungspfleger eingesetzt wird. Dies deshalb, weil die eigentlich sorgeberechtigten Eltern in einer möglichen Interessenkollision zum minderjährigen Kind stehen. Dies darf aber nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 20.06.2022 zum AZ. 7 WF 434/22 nicht immer gelten, jedenfalls dann nicht, wenn ein am Kinderwohl orientiertes Verhalten der Eltern zu erwarten ist.

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