Vorsicht bei professionellen Erbschaftskäufern

Gerade in Konstellationen, in denen kein enges Näheverhältnis zwischen Erblasser und Erben besteht und diese ggf. über Monate oder Jahre ermittelt werden müssen, treten Dienstleister auf den Plan, die den entfernten Erben, die von der Erbschaft überrascht werden, ein Angebot unterbreiten, um die Erbschaft, respektive den Erbteil abzukaufen. Erben sollten genau prüfen, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, da bei einem Kaufvertrag erhebliche Risiken bestehen können, die ein rechtlicher Laie nicht überblicken kann.

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