Vorsorgevollmachten sind auch im Erbfall mit transmortaler Wirkung bedeutsam. Inzwischen haben viele erkannt, dass das Erstellen einer Vorsorgevollmacht notwendig ist. Leider ist den meisten Vollmachtgebern nicht klar, dass insbesondere das laienhafte Erstellen einer Vorsorgevollmacht fehlerbehaftet sein kann. Bereits bei Vorliegen von Immobiileneigentum übersehen die meisten, dass eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung notwendig ist. Ein Fehlen dieser Unterschriftsbeglaubigung droht die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.