Das Risiko der Pflichtteilsstrafklausel

In fast allen laienhaft erstellten Ehegattentestamenten (primär in der Form des sog. „Berliner Testaments“) findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel. Wenn ein Kind im ersten Erbfall seinen Pflichtteil einfordert, dann erhält es im zweiten Erbfall auch nur den Pflichtteil. Dieser Automatismus ist erbrechtlich nicht die optimale Lösung und führt erbschaftssteuerlich meistens dazu, dass im ersten Erbfall die hohen Steuerfreibeträge zugunsten der Kinder verloren gehen und nicht genutzt werden kann. Dies ist ein erheblicher Nachteil, der durch eine sorgfältige Testamentsberatung vermieden werden kann.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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