Bei Immobilienschenkungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich der Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten soll. Diese Entscheidung wirkt sich in unterschiedlichen Bereichen aus, und zwar
1. auf die Rechtsbefugnis des Schenkers (Selbst-Bewohnen und / oder Vermieten),
2. auf die Höhe des Abgeltungsbetrags bei Aufgabe der Rechtsposition,
3. auf die schenkungssteuerliche Wertminderung durch dieses dingliche Recht,
4. auf den Anlauf der 10-Jahres-Frist nach § 2325 BGB,
5. auf die Lastentragung bei Kosten der Immobilie.
Im Rahmen einer Rechtsberatung sollten diese Positionen sorgfältig abgewogen werden.
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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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