Rechtsprechungsänderung bei Vermächtnissen

Insbesondere aus steuerlichen Gründen wird bei der Testamentsgestaltung die Regelung eines Vermächtnisses beispielsweise für Kinder, die erst im zweiten Erbfall erben sollen, angedacht. Ist dieses Vermächtnis nach dem ersten Erbfall fällig, ist das kein Problem. In der Konstellation aber, dass dieses Vermächtnis auf den zweiten Erbfall hinsichtlich der Fälligkeit aufgeschoben ist, hat nunmehr die Rechtsprechung in Abweichung von den bisherigen Grundsätzen entschieden, dass dieses Vermächtnis steuerlich keinen Bezug zum ersten Erbfall hat.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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